Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der acceptaria UG (haftungsbeschränkt) zur Nutzung der Software „acceptaria selectplus“ für Restaurantbetreiber
Version 3.0 vom 11.07.2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der acceptaria UG (haftungsbeschränkt), Tal 44, 80331 München, vertreten durch Frau Vera Martel, im Folgenden „Anbieter“ und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („Saas“) an. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der Anbieter erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software. Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software „acceptaria selectplus“ nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für den öffentlichen Auftritt durch den Auftraggeber. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter bietet dem Auftraggeber eine cloudbasierte Softwareplattform im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Nutzung an.
(2) Die Software kann als White-Label Softwareplattform unter dem Namen des Auftraggebers von diesem genutzt werden.
(3) Die Softwareplattform ermöglicht dem Auftraggeber die Vermittlung von gastronomischen Dienstleistungen und damit verbundenen Services, die den Konsum von Speisen und Getränken betreffen.
(4) Das Wertversprechen des Anbieters besteht darin, einen benutzerfreundlichen, bequemen und kosteneffizienten cloud-basierten Service bereitzustellen, der Endkunden der Software mit bestimmten Restaurants und Cafés verknüpft.
(5) Über die Softwareplattform haben Endkunden die Möglichkeit, Bestellungen für Mahlzeiten vor Ort oder zur Abholung bei den Auftraggebern (= Restaurants) aufzugeben.
(6) Dabei ist der Anbieter weder für die Herstellung von Produkten bzw. Mahlzeiten noch für deren Auslieferung an den Endkunden verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Anbieter eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail oder per Kontaktformular über die Website des Anbieters zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
(3) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt des Vertrages
(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Anbieters und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.
(2) Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Anbieter dem Auftraggeber die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite und Software des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen und sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
(6) Die Software wird auf zentralen Rechenanlagen betrieben, die vom Anbieter beauftragten Dritten gehören und von diesen betrieben werden.
(7) Die Softwarenutzer greifen über das Internet auf die Software zu und nutzen sie über einen Webbrowser. Der Auftraggeber benötigt einen Internetzugang und Endgeräte, um die Software nutzen zu können. Die Bereitstellung des Internetzugangs ist nicht Teil der Leistung des Anbieters.
(8) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Reparaturen und Schäden, die durch Fehlfunktionen oder technische Probleme von – je nach Vereinbarung – eventuell bereitgestellten Endgeräten oder durch eine Unterbrechung der Internetverbindung entstehen.
§ 5 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungsinhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
(7) Der Anbieter muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
§ 6 Plattformservices
(1) Der Vermittlervertrag zwischen den Parteien Auftraggeber und Endkunde wird wirksam, wenn der Endkunde eine Bestellung über die Software aufgibt und der Auftraggeber die Bestellung gegenüber dem Endkunden bestätigt. Die Bestätigung jeder einzelnen Bestellung erfolgt durch den Auftraggeber in der Softwareplattform mithilfe der dafür vorgesehenen Funktionen (inklusive eventueller durch den Auftraggeber einschaltbaren Automatisierungen zu Bestätigungen).
(2) Der Vertrag, der den Kauf oder die Transaktion zwischen dem Auftraggeber und dem Endkunden regelt, kommt ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande. Die Softwareplattform, repräsentiert durch den Anbieter, bietet lediglich die technischen Mittel und Voraussetzungen für die Kommunikation und den Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Endkunden an.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Schadensersatz- und anderen Forderungen der Endkunden freizustellen, die sich aus einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers gegenüber seinen Endkunden ergeben.
(4) Der Endkunde kann seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus den vermittelten Verträgen ergeben, erfüllen, indem er den in die Software integrierten Zahlungsdienst von Drittanbietern nutzt, der vom Anbieter bereitgestellt wird. Dabei übernimmt der Zahlungsdienstleister den Zahlungsprozess, einschließlich der Einziehung des zu zahlenden Betrags und der Auszahlung an den Auftraggeber. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die Zahlungsbeträge und zieht diese nicht ein. Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Abwicklung durch den Zahlungsdienstleister zu ermöglichen, einschließlich einer separaten Registrierung bei diesem.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Diese beträgt, wenn nicht anders vereinbart, einen (1) Monat. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 7 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, wenn dieser nicht vorab mit einer Frist von einer Woche zum Laufzeitende von einer Partei gekündigt wird.
(3) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Anbieters liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mehr als zweimal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Nach Beendigung der Laufzeit ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen.
§ 8 Gebühr und Zahlung
(1) Für die Nutzung der SaaS-Lösung fallen monatliche Gebühren an, deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste des Anbieters ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Anbieter erhaltene Rechnung fristgerecht zu begleichen.
(2) Für die rechtzeitige Zahlung gilt der Eingang auf dem Konto des Anbieters als maßgeblich.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erheben; nach Setzung einer angemessenen Nachfrist den Zugriff des Auftraggebers auf die Software zu sperren und den Vertrag zu kündigen. Die Nachfrist zur Zahlung beträgt in der Regel 14 Tage, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.
(4) Die Sperrung des Zugangs zur bzw. die Kündigung der Software entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Auftraggeber hat auch nach Sperrung bzw. Kündigung des Zugangs zur Software die Zahlungen zu leisten, die bis zum Zeitpunkt der Sperrung fällig geworden sind.
§ 9 Verantwortung des Auftraggebers beim Erstellen der Produkte
(1) Der Anbieter bietet Konfigurationsmöglichkeiten für Produkte und den gesamten Service an. Der Auftraggeber hat die Option, neue Produkte eigenständig in der Plattform anzulegen, zu bearbeiten und zu entfernen.
(2) Bei der Erstellung der Produkte (inkl. Mehrwegbehältern) liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die korrekten Umsatzsteuersätze für entsprechende Produktarten und deren Konsumorte auszuwählen und zu pflegen. Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an die Umsatzsteuer zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die korrekten Umsatzsteuersätze auf die Produkte angewendet werden.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl oder Pflege der Umsatzsteuersätze durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Umsatzsteuersätze korrekt ausgewählt und gepflegt werden.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl oder Pflege der Allergene der Produkte (inkl. Varianten und Extras) durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Allergene korrekt ausgewählt und gepflegt werden.
(5) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder Kosten frei, die durch die fehlerhafte Auswahl oder Pflege der Umsatzsteuersätze oder Allergene durch den Auftraggeber entstehen.
§ 10 Aktivierung der Trinkgeldfunktion
(1) Das Trinkgeld wird in der Software steuerfrei behandelt. Auftraggeber können die Trinkgeldfunktion aktivieren, wenn sie die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung des Trinkgeldes erfüllen, z.B. die vollständige Auszahlung an die Mitarbeiter.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die steuerliche Behandlung des Trinkgeldes durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er die Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung des Trinkgeldes erfüllt und dass die steuerliche Behandlung des Trinkgeldes korrekt erfolgt.
(3) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder Kosten frei, die durch die fehlerhafte steuerliche Behandlung des Trinkgeldes durch den Auftraggeber entstehen.
§ 11 Gesetzeskonforme Betriebsführung im Restaurant
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gesetzliche Vorgaben bezüglich des Restaurantbetriebs und des Jugendschutzes einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber garantiert dabei stets, dass:
a. alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Gastronomiebetrieb vorhanden sind;
b. die angebotenen Speisen, Getränke und sonstigen Produkte konsumierbar und sicher sind;
c. die gesetzlichen Informationspflichten nach den geltenden Lebensmittelgesetzen, insbesondere zur Lebensmittelkennzeichnung, sowie alle weiteren relevanten Vorschriften eingehalten werden;
d. nur legale Produkte als vermittelte Leistungen angeboten und verkauft werden; und
e. alkoholische Getränke nur an Personen entsprechenden Alters ausgegeben werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Lebensmittelbehörde oder eine andere zuständige Stelle eine Untersuchung gegen den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter beginnt oder eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß den Lebensmittelgesetzen oder anderen relevanten Vorschriften (wie bspw. der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz) feststellt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der genannten Anforderungen und haftet nicht für die Qualität und Haltbarkeit der im Rahmen der vermittelten Dienstleistungen angebotenen Lebensmittel.
(5) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter wegen Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften aufgrund der vermittelten Dienstleistungen des Auftraggebers geltend machen.
§ 12 Fortlaufende Verbesserung und Adaption der Softwareplattform
(1) Der Anbieter beabsichtigt, die Software kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln, um den Anforderungen des Marktes und der Auftraggeber gerecht zu werden. Hierfür behält sich der Anbieter das Recht vor, kostenlose Updates, Upgrades und neue Funktionen einzuführen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu.
(2) Der Anbieter wird sicherstellen, dass die Änderungen oder Abweichungen für den Auftraggeber akzeptabel sind. Änderungen werden als akzeptabel betrachtet, wenn sie die Hauptfunktionalitäten der Plattform nicht verändern und die technischen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen.
(3) Falls der Auftraggeber die Änderungen oder Abweichungen nicht akzeptiert, hat er das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem die Änderungen oder Abweichungen offiziell angekündigt oder direkt live genommen wurden, den Vertrag zu kündigen. Falls der Auftraggeber den Vertrag nicht innerhalb dieser Frist kündigt, gelten die Änderungen oder Abweichungen als von ihm akzeptiert.
§ 13 Wartungsmaßnahmen
(1) Der Anbieter wird regelmäßige Wartungsarbeiten sowie Softwareupdates und -upgrades durchführen, wann immer dies technisch möglich ist. Diese werden zu festgelegten Zeiten stattfinden, die dem Auftraggeber über die Software oder in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
(2) Falls Wartungsarbeiten außerhalb der geplanten Zeiten erforderlich sind, wird der Anbieter den Auftraggeber ebenfalls auf diese Weise benachrichtigen.
(3) Falls Wartungsarbeiten außerhalb der geplanten Zeiten erforderlich sind und dies zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Nutzung der Software durch den Auftraggeber führt, wird der Anbieter den Auftraggeber über die Dauer der Unterbrechung informieren und sich bemühen, diese so kurz wie möglich zu halten.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Datenverluste, die aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades entstehen können.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Wartungsarbeiten, Updates und Upgrades zu akzeptieren und zu respektieren. Der Auftraggeber darf keine Maßnahmen ergreifen, um die Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades zu verhindern oder zu umgehen.
(6) Falls der Auftraggeber durch Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades beeinträchtigt wird und dadurch Verluste erleidet, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz oder eine Minderung der Gebühren.
§ 14 Schutzrechte des Anbieters und Dritter
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Anbieters für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Anbieter zu.
(2) Der Anbieter überträgt dem Auftraggeber die zeitlich, räumlich und inhaltlich eingeschränkten Nutzungsrechte zur Nutzung der Software zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken.
(3) Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Anbieter von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Anbieter unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
– a. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die im Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
– b. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
– c. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
(6) Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(7) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Anbieter schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
§ 17 Support
(1) Der Anbieter bietet dem Auftraggeber Support für die Nutzung der Software an. Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail an die Adresse support@acceptaria.com. Der Auftraggeber kann Kommentare, Fragen und Anliegen an diese Adresse senden.
(2) Der Anbieter ist bemüht, auf Anfragen des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen zu antworten. Diese Frist kann jedoch je nach Umfang der Anfrage und der Verfügbarkeit des Support-Teams variieren.
(3) Der Support des Anbieters beschränkt sich ausschließlich auf Fragen zur Nutzung der Software. Für Fragen zur Einhaltung von Gesetzen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht und alle steuerlichen Aspekte, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und sollte sich an einen entsprechenden Fachmann wenden.
(4) Rechtliche Mitteilungen des Auftraggebers an den Anbieter sind ebenfalls an die E-Mail-Adresse support@acceptaria.com zu senden.
§ 18 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Hierzu gehört bspw. auch die Weitergabe der Daten an Payment Service Provider. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, welche nicht für die Ausführung der Leistung notwendig sind, erfolgt nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Auftraggebers kann es notwendig werden, auf Datensätze des Auftraggebers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
(2) Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung von der anderen Partei erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
(3) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Anbieters unter folgendem Link: https://acceptaria.com/datenschutz/ .
(4) Im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und seinen Endkunden liegt die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber der betroffenen Person beim Auftraggeber, außer wenn der Anbieter für eine zurechenbare Pflichtverletzung verantwortlich wäre.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Datenschutzvorschriften einzuhalten und die personenbezogenen Daten der Endkunden nur für die Zwecke zu verarbeiten, für die sie erhoben wurden.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu treffen und die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
(7) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Endkunden über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden und ihre Einwilligung hierfür erteilt haben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(8) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften aufgrund der vermittelten Dienstleistungen des Auftraggebers geltend machen.
§ 19 Mitteilungen und Änderungen der Kontaktdaten
(1) Der Auftraggeber hat den Anbieter über jede Änderung seiner Adresse oder E-Mail-Adresse schriftlich zu informieren.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber Mitteilungen auf elektronischem Wege zu senden, einschließlich per E-Mail oder über die Software. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Übermittlung von Mitteilungen auf elektronischem Wege als schriftliche Mitteilung im Sinne dieser AGB gilt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB in Übereinstimmung mit geltendem Recht gelegentlich zu ändern. Der Anbieter informiert den Auftraggeber schriftlich über jede Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Änderungen treten erst nach einer angemessenen Frist in Kraft, die mindestens 30 Tage ab dem Zeitpunkt beträgt, an dem der Anbieter den Auftraggeber über die geplanten Änderungen informiert hat. Diese Frist berücksichtigt die Art und den Umfang der Änderungen sowie deren Auswirkungen auf den Auftraggeber. Die Frist entfällt, wenn der Anbieter gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet ist, die AGB ohne Verzögerung zu ändern, oder in dringenden Fällen die AGB sofort anpassen muss, um die Software, Endkunden, Auftraggeber und Nutzer vor Schadsoftware, Spam, Betrug, Datenschutzverletzungen oder Cybersicherheitsrisiken zu schützen. Sollten die Änderungen vom Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist schriftlich abgelehnt werden, gelten sie als akzeptiert. Lehnt der Auftraggeber die Änderungen ab, kann der Anbieter die in diesen AGB bestimmte Zusammenarbeit außerordentlich kündigen. Diese Kündigung wird innerhalb einer Woche nach Eingang der Mitteilung gemäß der oben genannten Frist wirksam. Der Anbieter wird den Auftraggeber bei der Benachrichtigung über Änderungen der AGB auf die Konsequenzen eines ausbleibenden Widerspruchs und das Recht zur sofortigen Kündigung hinweisen. Der Auftraggeber kann sein Recht auf Widerspruch oder Kündigung aufgeben, indem er klar und eindeutig bestätigt, dass er die Änderung akzeptiert.
(5) Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Version 3.0 vom 11.07.2024